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öffnen schließenAUSSCHREIBUNG FÜR HEiKA STRATEGIC AREAS OF RESEARCH (HEiKA-STAR)
für den gemeinsamen Aufbau strategischer Forschungsverbünde zwischen KIT und Uni HD << Deadline: 21. Oktober 2024 >>
HEiKA vergibt über die vorliegende Ausschreibung Fördermittel für gemeinsame strategische Forschungsaktivitäten, sogenannte „HEiKA Strategic Areas of Research“ (kurz: HEiKA-STAR). Diese zeichnen sich durch hohe wissenschaftliche Qualität und Innovation aus und verfolgen sehr konkret das Ziel, sich zu einem gemeinsamen strukturellen Element wie z.B. einem Graduiertenkolleg, einer Forschungsgruppe oder einem Sonderforschungsbereich zu entwickeln. Die wissenschaftliche Exzellenz und der Innovationsgrad der HEiKA-STAR werden durch ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beider Einrichtungen sichergestellt und weiterentwickelt. Die Ausschreibung ist nicht auf die Forschungsfelder der HEiKA-Forschungsbrücken beschränkt, sondern Themenoffen und soll explizit auch zum Anschub neuer gemeinsamer Forschungsthemen führen.
ZEITPLAN
- Juli 2024: Beginn der Einreichungsfrist HEiKA Strategic Areas of Research
- 16. September 2024: Absichtserklärung zur Antragsstellung (E-Mail: info@heika-research.de)
- 21. Oktober 2024: Ende der Einreichungsfrist
- 5. November 2024: Auswahlsitzung des HEiKA Strategic Board in Karlsruhe (Termin vormerken)
- 1. Januar 2025: Beginn der Förderung HEiKA Strategic Areas of Research
ZIELE
Die Förderung von HEiKA Strategic Areas of Research ist als umfassende Anschubfinanzierung für Konsortien gedacht, die auf einen größeren gemeinsamen Förderantrag bei nationalen oder internationalen Institutionen der Forschungsförderung hinarbeiten. Beispielhaft sind damit Anträge für strukturelle Elemente wie Graduiertenkollegs (GRK), Forschungsgruppen (FOR), Sonderforschungsbereiche (SFB-TR) o.ä. gemeint, die das Potenzial haben, nachhaltige Verbindungen zwischen KIT und Uni HD zu schaffen und einen großen Impact für beide Partneruniversitäten versprechen.
Die HEiKA-Förderung ist explizit kein Ersatz für bestehende Anschubförderprogramme des Bundes und der Länder zur Antragsvorbereitung großer Forschungsverbünde. Diese Programme können und sollen im Anschluss an die HEiKA-Förderung in Anspruch genommen werden, um die Verbünde in der letzten Phase der konkreten Antragstellung zu unterstützen. Die HEiKA-Förderung setzt davor an, um die Kooperation zu etablieren und gemeinsame Vorarbeiten zu leisten.
Jede HEiKA Strategic Area of Research kann mit bis zu 200.000 Euro pro Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist auch eine höhere Fördersumme denkbar. Bitte setzen Sie sich dazu rechtzeitig vor der Antragstellung mit der HEiKA-Geschäftsstelle in Verbindung. Die Laufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Nach ca. 3/4 der Laufzeit erfolgt eine Evaluation zur Zielerreichung, in deren Rahmen eine Weiterförderung von bis zu 12 zusätzlichen Monaten eingeworben werden kann.
VORAUSSETZUNGEN
Antragsberechtigt sind Konsortien aus mindestens vier ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des KIT und der Uni HD. Diese können explizit auch dem qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs angehören (z. B. Juniorprofessur, Tenure-Track-Professur, Nachwuchsgruppenleitung). Das Antragskonsortium muss paritätisch besetzt sein, um eine ausreichend große Selbstverpflichtung für die Zielerreichung sicherzustellen. Über das Antragsteam hinaus können weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im STAR-Konsortium mitwirken. Die Beteiligung von weiteren Forschungseinrichtungen oder anderen, dritten Entitäten ist möglich, erfolgt jedoch auf deren eigene Kosten. D.h. diese HEiKA-externen Partner sind durch die hier ausgeschriebenen Mittel nicht förderfähig.
BEWERBUNGSFRIST UND EINREICHUNGSFORM
Mitteilung der Bewerbungsabsicht: Bitte teilen Sie der HEiKA-Geschäftsstelle Ihre Bewerbungsabsicht bis zum 16. September per E-Mail mit und geben Sie dabei den Arbeitstitel und das Forschungsgebiet des Antrags sowie die Kontaktinformationen des Antragskonsortiums an. Dies ist notwendig, damit die Geschäftsstelle das Auswahlverfahren bestmöglich vorbereiten kann.
Einreichung: Der Antrag kann durch das Konsortium dann bis zum 21. Oktober 2024, 24 Uhr (Ausschlussfrist) in elektronischer Form (als DOCX und PDF) ebenfalls per E-Mail eingereicht werden. Verwenden Sie bitte für alle Belange, die die Ausschreibung betreffen, die E-Mail-Adresse der HEiKA-Geschäftsstelle: info@heika-research.de
Der Antrag kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Die Verwendung des Antragsformulars [DOCX] für HEiKA Strategic Areas of Research ist verpflichtend. Bitte beachten Sie unbedingt die Ausfüllhinweise im zugehörigen Merkblatt [PDF].
Die Förderung, mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten, beginnt am 1. Januar 2025.
FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN
Gefördert werden können Ausgaben für Personal einschließlich studentischer Hilfskräfte (allerdings nicht für die eigene Stelle der Antragstellenden), Ausgaben für Sachkosten und Investitionen (z.B. für Forschungsgeräte), sofern sie unmittelbar den Projektzielen oder der Vorbereitung des anvisierten Drittmittelantrags dienen.
Nicht förderfähig sind Ausgaben für Bau- und Einrichtungsmaßnahmen, für Betriebs- und Wartungskosten, für die allgemeine Institutsausstattung (z.B. EDV- und IT-Ausstattung, Büromöbel, Handwerkszeug, Schutzbekleidung) und für die Anschaffung, den Austausch oder die Reparatur von Grundausstattung.
Bestandteil der Bewilligung für HEiKA-STAR sind spezifische Verwendungsrichtlinien, denen Sie im Förderfall alle weiteren Informationen zu den förderfähigen Ausgaben und den mit der Förderung verbundenen Pflichten entnehmen können.
AUSWAHLVERFAHREN UND BEWERTUNGSKRITERIEN
Die eingegangenen Anträge werden durch die HEiKA-Geschäftsstelle in Bezug auf die allgemeinen Voraussetzungen und Zulassungskriterien gesichtet. Anschließend werden sie durch das Strategic Board von HEiKA vor bewertet. Konsortien für neue HEiKA-STAR, die den größten Impact versprechen und sehr gute Erfolgsaussichten für eine weiterführende Antragstellung haben, erhalten eine Einladung zur HEiKA-Auswahlsitzung am 05. November 2024, 8:00-14:00 Uhr in Karlsruhe (save the date). Die Einladung der vorausgewählten Teams kann frühestens eine Woche vor der Sitzung erfolgen. Dort erhalten die Antragstellenden die Gelegenheit, ihren Vorschlag in einer kurzen Pitch-like Präsentation und anschließender Q & A dem Strategic Board vorzustellen und die beantragte Förderung zu gewinnen.
Pro Ausschreibungsrunde können zwei bis vier neue HEiKA-STAR in die Förderung aufgenommen werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
Die endgültige Förderentscheidung wird bis spätestens 15.11.2024 bekannt gegeben.
Bei der Förderentscheidung finden die folgenden Bewertungskriterien Anwendung:
- wissenschaftliche Qualität, Originalität und Relevanz in Bezug auf den Stand der Forschung
- Relevanz für die Scientific Community und für die Gesellschaft
- wissenschaftliche Qualifikation, Kompetenz und Sichtbarkeit des antragstellenden Konsortiums
- Komplementarität und Interdisziplinarität des Vorhabens
- Realisierbarkeit und Plausibilität einer anschließenden Förderung durch Dritte
- Beitrag zur nachhaltigen Vernetzung der beiden Universitäten und zur Steigerung der Sichtbarkeit
AUSSCHLUSS VOM AUSWAHLVERFAHREN
Mit der Einreichung des Antrags bestätigen die Antragstellenden, dass die zur Förderung beantragten Kosten nicht Bestandteil weiterer Förderanträge sind, die parallel bei anderen Förderorganisationen eingereicht wurden.
Soweit eine solche Antragstellung nach der Abgabe erfolgen sollte, verpflichten sich die Antragstellenden die HEiKA-Geschäftsstelle unverzüglich darüber zu informieren.
DOWNLOADS
- HEiKA-STAR Ausschreibung 2024 [PDF]: https://heibox.uni-heidelberg.de/f/bf8ee897701a4b838258/?dl=1
- HEiKA-STAR Antragsformular [DOCX]: https://heibox.uni-heidelberg.de/f/3aed82c2bdd045d6bbea/?dl=1
- HEiKA-STAR Merkblatt [PDF]: https://heibox.uni-heidelberg.de/f/c15f25460dc149c9b401/?dl=1
KONTAKT
HEiKA-Geschäftsstelle: info@heika-research.de
Tel.: 06221 54 5541 oder 0721 608 22037
Welches Ziel verfolgt HEiKA mit dem STAR-Förderprogramm?
Das Förderprogramm HEiKA-STAR zielt darauf ab, nachhaltige Forschungskooperationen zwischen dem KIT und der Universität Heidelberg zu stärken. Im Fokus steht die Förderung neuer gemeinsamer Forschungsfelder, die langfristige Verbindungen zwischen den beiden Partneruniversitäten etablieren sollen. Die Ausschreibung richtet sich gezielt an Konsortien, die zusammen auf die Beantragung größerer Fördermittel bei nationalen oder internationalen Institutionen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder der Europäischen Union (EU) hinarbeiten.
Ein zentraler Schwerpunkt des Programms ist damit die systematische Vertiefung bestehender Kooperationen, um diese in schlagkräftige Konsortien zu überführen, die in externen Förderprogrammen erfolgreich abschneiden können. Die Vorbereitung auf zukünftige Förderanträge ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der HEiKA-STAR-Förderphase. Bereits in dieser Phase sollen die geförderten Projekte wichtige wissenschaftliche Vorarbeiten leisten, die für spätere Antragsstellungen unerlässlich sind. In einem HEiKA-STAR Antrag sollte daher klar dargelegt werden, wie die geplanten Maßnahmen, wie wissenschaftliche Vorarbeiten und die Intensivierung der Zusammenarbeit, das Konsortium auf Erfolgskurs bringen.
Wie setzt sich das Auswahlgremium zusammen?
Die Auswahl und Förderentscheidung wird durch den HEiKA-Strategierat getroffen. Dieses interdisziplinäre Gremium berät das Rektorat der Universität Heidelberg und das Präsidium des KIT in Fragen der strategischen Partnerschaft und trifft die Förderentscheidungen im Rahmen der HEiKA-Ausschreibungen.
Dem Strategierat sitzt im aktuellen Turnus der Prorektor für Forschung und Digitalisierung der Uni HD, Andreas Dreuw vor. Den stellvertretenden Vorsitz hat aktuell der Vizepräsident für Transfer und Internationales, Thomas Hirth inne. Alle Mitglieder des Strategierates finden sie hier: https://www.heika-research.de/de/das-ist-heika/organisation.
Wie werden „qualifizierte Nachwuchswissenschaftler“ definiert, um als Hauptantragsteller in Frage zu kommen?
Wie in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben, müssen förderfähige Konsortien aus mindestens vier anerkannten Wissenschaftlern (PIs) des KIT und der Universität Heidelberg bestehen. Dazu können ausdrücklich auch qualifizierte Nachwuchswissenschaftler wie Juniorprofessoren, Tenure-Track-Professoren oder Nachwuchsgruppenleiter gehören.
Qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind in diesem Zusammenhang diejenigen, die in einem formalen Auswahlverfahren (intern oder extern) erfolgreich eine eigene (Nachwuchs-)Forschungsgruppe als Principal Investigator (PI) eingeworben haben. Außerdem müssen sie die Personalverantwortung für mindestens eine TV-L-13-Stelle (oder eine gleichwertige Stelle) haben und sich aktiv an der Lehre und der Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses innerhalb ihrer Fakultät beteiligen.
Was ist für die Finanzplanung des Vorhabens zu beachten?
Bitte verteilen Sie die beantragten Mittel für die einzelnen Förderjahre möglichst gleichmäßig auf beide Partnerinstitutionen, damit wir die HEiKA-Budgets an der Uni HD und dem KIT ausgeglichen bewirtschaften können. Eine Budgetweitergabe vom KIT an die Uni HD und umgekehrt ist nicht möglich.
Weitere Einzelheiten finden Sie in den Dokumenten im Downloadbereich (oben).
Warum erbitten wir eine Anzeige der Antragsabsicht bis zum 16. September?
Zwischen der Bewerbungsfrist am 21. Oktober und der Auswahlsitzung am 5. November liegen nur zwei Wochen. Um eine reibungslose Vorbereitung innerhalb dieses engen Zeitrahmens zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Mitteilung über Ihre Absicht, sich zu bewerben, entscheidend. Diese Mitteilung sollte den Titel der Arbeit und das Forschungsgebiet, die Kontaktdaten aller vier Hauptantragsteller und das bevorzugte Format für die Anschlussfinanzierung enthalten, damit wir gegebenenfalls weitere Experten zum Auswahlverfahren einladen können.